Beim Betrieb der kerntechnischen Anlagen sind gemäß § 19 a Atomgesetz (AtG) regelmäßig Überprüfungen und Bewertungen der nuklearen Sicherheit im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) durchzuführen. Die Ergebnisse der PSÜ sind zu dokumentieren und der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde vorzulegen. sturm + partner unterstützt die Betreiber der Standort-Zwischenlager und der Abfalllager bei der Durchführung und Dokumentation der PSÜ. Grundlage sind insbesondere die Empfehlungen der Entsorgungskommission (ESK-Leitlinien) zur Durchführung und Dokumentation der PSÜ sowie für die trockene Zwischenlagerung von Brennelementen und Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen sowie von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.
Schwerpunkte der PSÜ sind:
- Aktuelle Anlagenbeschreibung
- Zusammenstellung der im Überprüfungszeitraum durchgeführten bzw. eingetretenen sicherheitsrelevanten Änderungen (Änderungen im Genehmigungsstatus, geänderte regulatorische Anforderungen, organisatorische Änderungen, technische Änderungen, Änderungen im Betriebszustand, Veränderungen bei den Standortbedingungen, Wechselwirkungen mit benachbarten Einrichtungen und Anlagen)
- Auswertung von Betriebserfahrungen (Betriebsführung, Anlagenbetrieb, Auswertung der Ergebnisse von Wiederkehrenden Prüfungen (WkP) und sonstigen Prüfergebnissen, Erkenntnisse aus Routine- und Einzelüberprüfungen, Instandhaltung (inkl. Zuverlässigkeit der Komponenten), Strahlenschutz, Erfahrungsrückfluss, Meldepflichtige Ereignisse, Notfallschutzplanung, Alterungsmanagement, Erfahrungen aus Weiterleitungsnachrichten, Betriebserfahrungen in vergleichbaren Anlagen)
- Störfallanalyse (Existenz weiterer relevanter Ereignisabläufe aufgrund von Erfahrungen aus vergleichbaren Anlagen bzw. Weiterentwicklungen im Regelwerk, Aktualität angewandter Nachweisverfahren, Berücksichtigung aktueller Randbedingungen und veränderter Standortbedingungen, Vorgesehene Maßnahmen bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen)
- Überprüfung zur technischen Alterung (Umsetzung der Prüf- und Überwachungsmaßnahmen, Bewertung der Ergebnisse der Prüf- und Überwachungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Umgang mit Alterungsbefunden, Integration der Maßnahmenzur Beherrschung von Alterungsbefunden in das Überwachungskonzept, Bewertung der Alterungsbefunde auf ihre Übertragbarkeit auf andere Systeme und Komponenten)
- Sicherheitsmanagement (Zusammenführung aller für den sicheren Betrieb erforderlichen Anforderungen in einem kohärenten Ansatz, Beschreibung aller geplanten und systematischen Handlungsweisen, die für die Umsetzung dieser Anforderungen erforderlich sind, Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Arbeitssicherheit, die Umwelt, den Schutz und den Erhalt, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit nicht getrennt von den Sicherheitsanforderungen erwogen werden, um dadurch mögliche ungünstige Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit zu vermeiden)
- Langzeitdokumentation und elektronische Datenverarbeitungssysteme (Vollständigkeit und Originaltreue der gespeicherten Dokumente, Erfordernis zur Anpassung an neue Standards für Format, Form der Speicherung sowie die Art der Bereitstellung, Maßnahmen zur Wiedergewinnung oder Rettung verlustiger Daten, Maßnahmen zum vorsorglichen Schutz vor künftigem Verlust)
Im Ergebnis der PSÜ kann der aktuelle Sicherheitsstatus der Anlagen und deren sicherer Weiterbetrieb bewertet werden. Mögliche Verbesserungen der kerntechnischen Sicherheit sind identifiziert und dokumentiert.